Die Besuchsregelungen sehen gemäß der aktuellen Version des Infektionsschutzgesetzes folgendes bei Betreten der Einrichtung vor:
- Es gelten die gegebenen Hygieneauflagen und Maskenpflicht FFP2 für Besucher.
- Besucher mit Symptomen dürfen die Einrichtung nicht betreten!
- Besuchskorridor ist täglich zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr, bzw. nach Absprache abweichend.