Die Besuchsregelungen sehen gemäß der aktuellen Version des Infektionsschutzgesetzes folgendes bei Betreten der Einrichtung vor:

 

  • Es gelten die gegebenen Hygieneauflagen und Maskenpflicht FFP2 für Besucher.

 

  • Besucher mit Symptomen dürfen die Einrichtung nicht betreten!

 

  • Besuchskorridor ist täglich zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr, bzw. nach Absprache abweichend.